Allen Freunden der öffentlichen Daseinsvorsorge ein herzliches Hallo!

VERANSTALTUNGENLESENSWERTESSEHENSWERTESHÖRENSWERTES

AusrufungszeiichenJean-Claude Juncker (ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission): „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Quelle: zitiert von Dirk Koch: Die Brüsseler Republik. Der SPIEGEL 52/1999 vom 27. Dezember 1999, S. 136, spiegel.de


 Der Durchblick führt nicht immer zum Überblick und schon gar nicht zur Weitsicht,
weil häufig die Absicht im Schatten der eigenen Kurzsichtigkeit weilt (TR 2022)
oder anders formuliert, nämlich mit den Worten von Elazar Benyoetz:
Information – das Dir Angegebene; Wissen – das Dir Gegebene“

Nur zur Erinnerung:
So lautet der Amtseid, den die Regierungsverantwortlichen abgelegt haben.

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Was ist jedoch, wenn der Schaden vom deutschen Volk nicht abgewendet wird, sondern der Schaden entweder mit Vorsatz oder wegen Inkompetenz herbeigeführt wird? Liegt dann möglicherweise der Straftatbestand eines Meineids vor? Leider nicht. Denn die offensichtlichen Verstöße gegen den Amtseid wie jetzt im Fall einer blindwütigen Sanktions“politik“ gegen Russland mit verheerenden Folgen für die deutsche Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft, sind juristisch nicht verfolgbar, weil juristische Folgen bei Verstößen gegen den Amtseid gesetzlich bzw. verfassungsrechtlich schlicht und ergreifend nicht vorgesehen sind. Und so ist zu erwarten, dass auch weiterhin auf Teufel komm raus eskaliert wird.

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Eskalation durch Ignoranz und Arroganz
Freies Schußfeld für den ersten Nuklear-Schlag in Europa durch das Pentagon?

Wer noch nicht an politischem Allzheimer leidet und dem medialen Dauerfeuer auf die Synapsen des Großhirns noch nicht erlegen ist, der erinnert sich möglicherweise an den Ukraine-Konflikt aus dem Jahr 2015 und die Berichterstattung, die bereits damals an Einseitigkeit kaum zu überbieten war. Allerdings gab es damals gegen die medialen Verzerrungen so massive Proteste, dass der ARD-Programmbeirat sich gezwungen sah, auf die Beschwerden einzugehen und Fehler  einzugestehen:

„…Dass viele Bürger sich nicht so billig abspeisen lassen, musste auch der Programmbeirat des ARD zur Kenntnis nehmen, als dieser sich bereits im letzten Jahr mit einer „Flut von Publikumsbeschwerden“ (Paul Siebertz, Vorsitzender ARD-Programmbeirat) konfrontiert sah. Dank eines Whistleblowers gelangten Teile des bedauerlicherweise vertraulich gehaltenen Protokolls an die Öffentlichkeit, das in Auszügen auch im Internet einsehbar ist. Dadurch wurde bekannt, dass der Programmbeirat zahlreiche Kritikpunkte teilte, was Siebertz anlässlich einer auf Phoenix am 27.10.2014 ausgestrahlten Diskussionssendung „Der Ukraine-Konflikt in den Medien“ entsprechend zusammenfasste (O-Ton Siebertz 7:24 Min). …

Vor allem kritisiert Siebertz die „personalisierte Berichterstattung“. Die Art, wie die Verantwortung für die Vorkommnisse projektiv und einseitig Wladimir Putin angelastet werden, entspricht weder der Realität von Entscheidungsprozessen noch entspricht sie dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien zu einer unabhängigen, ausgewogenen Berichterstattung. In der an die Öffentlichkeit gelangten Zusammenfassung des Protokolls der Beiratssitzung heißt es: Soweit das Versäumnis anstehender Fehlerkorrekturen „in der aktuellen Berichterstattung nicht sofort geleistet werden kann, muss es in den Formaten der Hintergrundberichterstattung, in den Tagesthemen, in den Magazinen und in speziellen Features, aber auch mit geeigneten Gesprächspartnern und Experten in den Talkformaten nachgeholt“ und nicht fortgesetzt werden…“

Smiley Wut - KopieUnd jetzt? Von Medienkritik keine Spur. Und die damalige Kritik wie die konstruktiven Vorschläge des Programmbeirats scheinen bei ihren Adressaten nicht angekommen zu sein. Offensichtlich haben die Programmverantwortlichen gelernt, sich besser abzuschotten, indem Proteste nahezu gleichgeschaltet werden.
Wir haben auf diesem Portal bereits damals mit Verwunderung darauf hingewiesen, dass die Gefahr einer nuklearen Eskalation weder thematisiert noch diskutiert worden ist. Und selbst jetzt, als Putin vor 2 Tagen für die russischen Streitkräfte die „besondere Alarmbereitschaft“ verkündete, belassen es die Chefredakteure, Politiker und geladenen „Experten“ dabei, die Gefahr einer nuklearen Eskalation kleinzureden, denn man befände sich ja erst auf der zweiten Eskalationsstufe. So zeugt der Interpretationsrahmen der Bundesverteidigungsministerin Christina Lambrecht (SPD) von dumm-dämmlich-dreister Beschränktheit, wenn sie glaubt, „dass er (Putin) mit seiner Offensive, mit seinem Krieg nicht so schnell vorangekommen ist, wie er sich das wahrscheinlich vorgestellt hat“ und deshalb von Atomwaffen spreche. Entsprechend verharmlosend teilt das Redaktionsnetzwerk  Deutschland mit,  dass sich Putin „auf niedriger Eskalationsstufe“ bewegt und zitiert einen Militärexpertin von der Münchner Bundeswehruniversität: „Das ist noch weit entfernt von einer konkreten Drohkulisse“. Es gäbe nämlich vier Eskalationsstufen: normal, erhöhte Alarmbereitschaft, militärische Gefahr, voll. Vollgepumpt mit diesen gefährlichen, verbalen Tranquillizern verkündet Scholz im Bundestag unter tosendem Applaus, jetzt auch Waffen an die Ukraine liefern zu wollen, den Bundeswehretat um 100 Milliarden aufstocken zu wollen und die NATO-Beihilfe auf zwei Prozent erhöhen. Da stellt Smiley Bombesich der Eindruck von selbst ein, dass unsere Volksvertreter alles nur erdenkliche tun, um auf Teufel komm raus zu eskalieren. 

Gänzlich anders ist die Einschätzung des britischen Verteidigungsminister Ben Wallace. Seiner Meinung nach gehe es Putin darum, „die Menschen und die Welt zu erinnern, dass er diese Abschreckung hat“. In seinem vom RND zitierten Satz „WIR nehmen das sehr, sehr ernst“ wie der anschließenden Ankündigung man „werde nichts tun, was in diesem Bereich für weitere Eskalation sorgen könne“, fehlt die Ergänzung, dass man das Eskalieren getrost den Deutschen überlassen könne.

SG MIUnd um es abzurunden, wurde schließlich auch Sigmar Gabriel (SPD)  zu „Maybritt Illner extra“ zugeschaltet. Er warnte nicht nur vor einem neuen atomaren Wettrüsten, sondern erinnerte auch an die „russische“ Militärdoktrin, nach der ein nuklearer Schlagabtausch nicht am Ende einer militärischen Auseinandersetzung stehe, sondern am Anfang. Damit ist er auch als Vorsitzender der Atlantik-Brücke seinem Auftrag des Pentagon nachgekommen und hat sicher gestellt, dass in der ohnehin hypnotisierten Bevölkerung kein Zweifel aufkommt, dass es ohne jeglichen Zweifel und unbedingt eine russische Atombome gewesen sein muss, die auf deutschem Territorium detoniert. Dem Pentagon freies Schußfeld für den ersten Nuklear-Schlag in Europa zu bereiten, scheint die Hauptaufgabe der westlichen Propagandamaschinerie zu sein. Und was Militär-Doktrinen zum Einsatz von Nuklear-Waffen betrifft, da waren es die amerikanischen Militärstrategen, die ballistische „Mini-Nukes“ entwickelten,  mit der klaren und unmissverständlichen Absicht, begrenzbare Atomkriege zu führen. Um Deutschland mit in diese Strategie rt deutsch taktische atombombeneinzubinden, entwickelte das Pentagon das Konzept der „nuklearen Teilhabe“, welches auch deutsche Bomberpiloten befähigt, atomar bestückte Grüße aus Washington zu überbringen. Näheres finden Interessierte auf jenem Portal, dass die ehemalige Verteidigungsministerin und jetzigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verbieten will: „Taktische“ Atomsprengköpfe auf US-U-Booten: Schritt zur nuklearen Apokalypse statt Abschreckung.

Von der freien Meinungsbildung scheint von der Leyen genauso wenig zu halten wie Wladimir Putin. Kritische Internetseiten verbieten und Journalisten wie Julian Assange wegsperren und verrotten lassen – doch halt! Gab es da nicht einen Mann namens Edward Snowden, der gezeigt hat, wie die USA-Geheimdienste nicht nur die eigene Bevölkerung, sondern die ganze Welt überwachen lassen? Snowden musste die Flucht ergreifen und er hat in Russland Zuflucht gefunden, während sein Kollege Julian Assange im englischen Hochsicherheitsgefängnis auf seine Auslieferung in den USA wartet. Soviel zur Bedeutung der Pressefreiheit in den westlichen Demokratien.

Und wie reagiert Putin auf diese Schritte von Sanktionen und Provokationen? Er bleibt sachlich und unterbreitet Gesprächsangebote an die Ukraine. Seine Forderungen sind einfach und sogar nachvollziehbar: Eine Entmilitarisierung der Krim wie die Anerkennung der Krim. Doch auf einen blutrünstigen Kriegsverbrecher darf man sich nicht einlassen. Statt dessen wird ihm Schwäche unterstellt, weil er jetzt verhandeln will.

Nur zur Erinnerung: Wie viele Tote forderte der Irak-Krieg? Und wie viele starben im Jugoslawien-Krieg? Sind Tony Blair oder Joschka Fischer in Den Haag angeklagt worden? Und was ist mit den zahlreichen Verstößen gegen das Völkerrecht im Fall von Julian Assange? Leider ist die Verlogenheit der Redakteure und der deutschen Aftervasallen des Pentagon genauso wenig ein Straftatbestand wie die organisierte und kartellartige Absprache zur atomaren Kriegshetzerei.

In Deutschland finden in diesem Jahr vier Landtagswahlen statt. Wir dürfen gespannt sein, wer von den deutschen Parteien gewinnt und aus einer vom Westen provozierten und initiierten nukelaren Auseinandersetzung als Sieger hervorgeht.

„Frieden gäbe es nur dann, wenn die Menschen nicht nur gegen den Krieg, sondern auch gegen das Siegen wären.“ Elazar Benyoetz

Thomas Rudek, Berlin, 1.3.22

s.a. Kurz & Knapp: Diplomatisches Schmierentheater rund um die Ukraine

Bereits 2015 wurde auf diesem Portal unter dem Titel Mobilmachung auf deutschen Talkbühnen – Atomare Eskalation des Ukraine-Konflikts wird totgeschwiegen beängstigend das Totalversagen der Medien aufgezeigt


Corona-News 2022

Soziozid endlich auch beim RKI nach 2 Jahren Corona aktenkundig!
Corona-Sterblichkeit bei armen Menschen auch in Deutschland um 50 bis 70% höher

Wann kommt es endlich zu einer armutsindizierten Inflationsanpassung???

Während auf diesem Portal schon sehr früh auf den klassenspezifischen Charaker der Corona-Pandemie hingewiesen und durch seriöse Quellenangaben auch belegt worden ist, hat es beim Robert-Koch-Institut zwei Jahre gedauert, bis diese Ergebnisse durch die Studie „Soziale Ungleichheit und COVID-19 in Deutschland – Wo stehen wir in der vierten Pandemiewelle?“ jetzt im Jahr 2022 belegt worden sind. Während in den Medien die Mär vom demokratischen Virus, der alle gleichermaßen heimsucht, verkündet wurde, haben wir bereits am 26. April 2020 auf die desaströse Datenlage verwiesen, indem wir beispielsweise auf die Kritk des Schweizer Mediziners Prof. Paul Robert Vogel verwiesen und gefordert haben, dass auch soziologische Daten über die Betroffenen publiziert und diskutiert werden müssen: Also nicht nur Daten über das Alter, sondern auch über den sozialen Status (Höhe des Einkommens / Rente, (ehemalige) Berufstätigkeit, Herkunft, Bildungsstand, Wohnort).

Doch an dieser statistischen Grundlage für eine evidenzbasiere Medizin schienen die Regierungsverantwortlichen kein Interesse zu haben. Bereits damals manifestierte sich der Verdacht, dass den EXIT-Befürwortern diese Daten über die Kassenärztliche Vereinigung bekannt sind und sie gerade aufgrund dieses Kenntnisstandes einen schnellen EXIT befürworten, auch weil die Risikogruppen als „Humankapital“ keine ökonomische Produktivität für das Wirtschaftswachstum beisteuern und daher die Beschleunigung weiterer tödlicher Wellen im Kalkül dieser Endlösung neuen Typs steht. Dieser geplante Soziozid wird auch durch die letzte „Erhöhung“ des Hartz IV Regelsatzes von jämmerlichen 3€ mehr als deutlich.

Presseclub Preise steigen Grafik

Irreführend und manipulativ Die Inflation für arme Menschen ist gravierend höher

Erschwerend kommt nun die INFLATIONSRATE hinzu, die eben nicht bei durchschnittlichen 5,3% liegt! Denn der verstorbene Statistiker Hans Wolfgang Brachinger hat mit der Entwicklung eines „Index der wahrgenommenen Inflation (IWI)“  eine Methode zur Messung der wahrgenommenen Inflation entwickelt. Bezogen auf den Warenkorb wie den Regelsatz oder das Einkommen von Niedriglöhnern liegt die tatsächliche Inflationsrate für diese Menschen um ein vielfaches höher, als der offiziell verkündete Wert suggeriert. In Polen befürchtet der dortige Finanzminister sogar einen Anstieg der offiziellen Inflationsrate auf 10%. Die polnische Regierung hat zur Entlastung der Bevölkerung die Benzin-Steuer von 23% auf 8% gesenkt, und die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Gas und Düngemittel sogar für ein halbes Jahr ganz abgeschafft. In Deutschland sehen die Regenten offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Hier unterstreichen die Regierungsverantwortlichen und ihre medialen Propagandisten ihre Faktenresistenz, indem sie in devoter Haltung ihre Ergebenheit und Bündnistreue gegenüber dem amerikanischen Präsidenten rektal praktizieren und sich daran beteiligen, Öl ins Feuer des Ukraine-Konflikts zu gießen. Sozailpolitik war gestern, jetzt wird das mediale Augenmerk aufs „Äußerste“ gerichtet! Denn ein Krieg mit Rußland auf europäischem Terrain würde vor einer vorbehaltlosen Aufarbeitung des Pandemiemanagements abhalten. Ob jemals durch „Corona-Leaks“ das ganze

Vom Genozid zum Soziozid? Übertrieben und unabgebracht? Lesen Sie die Artikel von Werner Rügemer!

Vom Genozid zum Soziozid? Übertrieben und unabgebracht? Lesen Sie die Artikel von Werner Rügemer!

Ausmass des Soziozids bekannt wird?

Was ist zu tun? So sympathisch die polnischen Massnahmen auch auf den ersten Blick erscheinen, so wären die fiskalpolitischen Effekte durch erhebliche staatliche Einnahmeverluste gravierend. Wichtiger und nachhaltiger wäre eine Anwendung des Modells von Hans Wolfgang Brachinger: eine armutsindizierte Inflationsanpassung für alle Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, wäre nicht nur ein erster Schritt, um so etwas wie „soziale Gerechtigkeit“ überhaupt herstellen zu können, es wäre auch eine Massnahme, um dem wachsenden Rechtsradikalismus entgegenzuwirken*. Doch ob DAS politisch wirklich gewollt ist, das muss bezweifelt werden. Zur Erinnerung sei an dieser Stelle ausdrücklich an Stefan Zweig erinnert:

„Nichts hat das deutsche Volk – dies muß immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden – so erbittert, so haßwütig, so hitlerreif gemacht wie die Inflation.“ Stefan Zweig

Thomas Rudek, 8.2.22

*Hörenswert in diesem Kontext der Podcast vom Deutschlandfunk „Entscheidet der soziale Status? – Wen die Pandemie besonders trifft“ mit dem Medizinsoziologen Dr. Timo-Kolja Pförtner und dem Hauptgeschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband Dr. Ulrich Schneider. Und über die zahlreichen Möglichkeiten, wie sich die besser Betuchten und „Leistungsträger“ gegen Corona wappnen können, wurde hier berichtet.

Bei Markus Lanz ging es kürzlich um die Schlüsselfrage nach den Folgen von mehrmaligen Impfungen mit immer neuen modifizierten Impfstoffen auch für das eigene Immunsystem, kurz:

Können wir uns aus der Pandemie herausimpfen?

Markus Lanz stellte dem Virologen Henrik Streeck die Frage:
Lanz: „Wie oft kann man solche Impfungen setzen?“
Streeck: „Wir wissen es nicht. Das ist genau das Problem, dass wir so in die Tiefe der Immunologie da noch nicht vorgedrungen sind, um da die Effekte so genau zu verstehen.“

weiteres einschließlich Links zur Sendung und  Quellen finden Interessierte hier


Besser als Schnelltests! Corona im Abwasser als verläßliches Frühwarnsytem
& Corona-Forschung. Ausgebremst – Klinische Studien in Deutschland

Das Coronavirus wie neue Mutationen lassen sich auch im Abwasser der Wasserversorger nachweisen – und das schon einige Tage, bevor offizielle Testergebnisse vorliegen. Seit das bekannt ist, nutzen etliche Länder solche Untersuchungen als Frühwarnsystem. In Deutschland ist es noch nicht soweit.
Birne
Rudek fragt: Warum eigentlich nicht? Weil hier der Leitsatz gilt: Jeder soll sich eigenverantwortlich einreihen in lange Schlangen bei Eiseskälte von den Testzentren, um sich dann einem völlig unzuverlässigen Schnelltest auszuliefern. Gewiss ist die Konzentration von Coronaviren in der Luft der Testzentren (Viruslast) nicht gering und die Ansteckungsgefahr entsprechend hoch. Übrigens, was die Zuverlässigkeit von Tests betrifft, wußten Sie, dass in Österreich allen Bürgern kostenfreie zuverlässige PCR-Test zur Verfügung stehen? Wäre es nicht besser, sinnvoller und auch kosteneffizienter, in Deutschland alle Wasserbetriebe anzuweisen bzw. zu verpflichten, die Abwässer auf Corona-Viren zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen? Zumal sich viele Personen aus oben dargelegten wie anderen Gründen NICHT testen lassen, was bedeutet, dass die Inzidenzwerte auf völlig unzuverlässigen Daten basieren! [Immerhin hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem „Info-Brief“ vom 14.06.21 erwähnt: „Auch die Dunkelziffer, die Anzahl der Symptomlosen und nicht getesteten Personen, könnten erfasst werden“.] Siehe hierzu auch
Impfpflicht, Inzidenzen, Extremismus – Markus Lanz: ungefragtes und unterschwellige Botschaften.

Und zu den Schnelltests berichtete kürzlich (9.1.22) die Tagesschau unter dem Titel „Fragwürdige Schnelltests“, freilich ohne auf die bessere und aussagekräftigere Alternative hinzuweisen.

„Das Problem: Derzeit basieren die Testzulassungen vor allem auf Herstellerangaben. Erst im Mai soll sich das europäische Zulassungsverfahren ändern, fragwürdige Tests können aber wegen einer Übergangsfrist potenziell bis 2025 auf dem Markt bleiben – und sind es auch aktuell, wie Recherchen von Monitor und „Business Insider“ gezeigt haben.“

Smiley DollarÜbrigens: Wußten Sie, dass für den Bund bereits bis zum August letzten Jahres (2021) Kosten von mehr als 3 Mrd. € für die Schnelltests angefallen sind (zdf heute)? Im Vergleich dazu nimmt sich die Summe von 720.000 €, die das Bundesministerium für Bildung und Foschung (BMFT) für das Projekt „SARS-CoV-2 Genom im Abwasser“ bewilligt hat, bescheiden aus (s.„Info-Brief“ S.9).

weiteres mit Quellenangaben hier


Vortrag von Werner Rügemer
zum klassenspezifischen Charakter der Corona-Krise

Folgend der Hinweis auf einen erkenntnisreichen Vortrag des Publizisten Werner Rügemer (https://www.youtube.com/watch?v=Y7ncM1jbfkM), der nicht nur auf den klassenspezifischen Charakter der Corona-Krise verweist, sondern auch darstellt, wie abzeichnende Wirtschaftskrisen von der Corona-Krise nicht nur überschattet werden, sondern nun auf Kosten der Allgemeinheit ohne jeglichen Diskurs autoritär „gelöst“ werden…
… Berücksichtigen wie den „klassenspezifischen Charakter“ des hochgradig selektiv wirkenden Covid-19-Erregers, dann müssen auch soziologische Daten über die Betroffenen publiziert und diskutiert werden: Also nicht nur Daten über das Alter, sondern auch über den sozialen Status (Höhe des Einkommens / Rente, (ehemalige) Berufstätigkeit, Herkunft, Bildungsstand). Es liegt der Verdacht nahe, dass den EXIT-Befürwortern diese Daten bekannt sind und sie gerade aufgrund dieses Kenntnisstandes einen schnellen EXIT befürworten, auch weil die Risikogruppen als „Humankapital“ keine ökonomische Produktivität für das Wirtschaftswachstum beisteuern und daher die Beschleunigung einer zweiten Welle im Kalkül dieser Endlösung neuen Typs steht. Gerade vor diesem Hintergrund erhält die übergreifende und prinzipielle Transparenz-Forderung des Schweizer Mediziners Vogt einen herausragenden Stellenwert:

„Zudem muss die Bevölkerung mehr Transparenz einfordern. Es kann nicht sein, dass Forschungsvorhaben laufen, welche die halbe Weltbevölkerung ausrotten können – egal ob rein wissenschaftlich oder nicht – ohne dass diese transparent öffentlich kontrolliert und reguliert werden.

Quelle: https://www.mittellaendische.ch/2020/04/09/covid-19-zwischenbilanz-oder-eine-analyse-der-moral-der-medizinischen-fakten-sowie-der-aktuellen-und-zuk%C3%BCnftigen-politischen-entscheidungen-das-interview/

weiter lesen unter http://berliner-wasserbuerger.de/?p=4402


 Julian Assange & das Schweigekartell

https://assange-helfen.de/
JETZT UNTERZEICHNEN UND VERBREITEN

Während nicht nur im zurückliegenden Jahr endlos wie belanglos das BREXIT-Thema ergebnislos und inhaltsleer wiedergekäut wurde, fiel die Solidarität in den Chefredaktionen für ihren in England inhaftierten Kollegen Julian Assange bezeichnenderweise gering aus – und das, obwohl der UNO-Sonderbotschafter für Folter, Nils Melzer, sich zu diesem Fall eindeutig positioniert hat! Gerade das bewusste Unterlassen einer massenmedialen Mobilmachung für die unverzügliche Freilassung von Julian Assange, dem wie keinem anderen die öffentlich hochwirksame wie effiziente Demaskierung der Mächtigen mit der Internet-Plattform WikiLeaks gelungen ist, steht quasi symbolisch für die Kritik an der systemkonformen „Freiheitspresse“. Das Totschweigen kommt einem Todesurteil gleich, wie auch der Kurzkommentar von Milosz Matuschek „Julian Assanges Hinrichtung auf Raten“ verdeutlicht! Der Titel der Tageszeitung junge welt brachte es auch den bekannten Punkt: Unter dem Titel „Besser spät als nie“ stellt Ina Sembdner eine Petition für die Freilassung von Assange vor, die von Günter Wallraf leider erst Ende Januar zum Thema erhob:

…Der öffentliche Aufruhr ist wichtig, kommt aber reichlich spät. Im Sommer vergangenen Jahres hatten internationale Medien dem UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, die Veröffentlichung eines Appells zum Fall Assange verweigert. Der offene Brief, »Entlarvung der Folter an Julian Assange«, wurde schließlich am 26. Juni 2019 über die Onlineplattform »medium.com« veröffentlicht und von deutschen »Leitmedien« nur kursorisch zitiert… Für jene, die nicht täglich mit dem Thema befasst sind, konnte zuletzt der Eindruck entstehen, dass das jüngste Interview Melzers vom 31. Januar in der Schweizer Zeitung Republik überraschend neue Erkenntnisse geliefert habe. Der UN-Offizielle wiederholt seine Anschuldigungen jedoch bereits beharrlich seit dem vergangenen Sommer – nur zuhören wollte ihm bisher kaum jemand…“

Ob sich darin die transatlantische Bündnistreue in den europäischen Chefetagen der Meinungsindustrie ausdrückt? Nur zur Erinnerung: Der Medienwissenschaftler Uwe Krüger hat bereits 2011 in seiner Dissertation Leitmedien und ihre Nähe zu Politik- und Wirtschaftseliten“ empirisch nicht nur diese Verbundenheit ermittelt, sondern auch herausgestellt, welche Bedeutung diese „Kontakte“ für die Karriere haben:

„Zu der Frage, welche Art der Beeinflussung der Journalisten durch die Eliten vorliege, vermutet Krüger, dass „Journalisten mit Eliten-kompatiblen Werten und Meinungen höhere Chancen (haben), Zugang zu den höchsten Kreisen zu bekommen, und die Einbindung in das Elitenmilieu verstärkt dann über die Zeit hinweg die Konformität. Das heißt auch: Journalisten mit Eliten-kompatiblen Meinungen haben bessere Chancen, Karriere zu machen, denn sie können im eigenen Haus und in der Branche mit exklusiven Informationen und hochrangigen Interviewpartnern punkten.“

Und so erklärt sich die mangelhafte Progressivität, mit der diese Petition eben nicht beworben wird: Wenn beispielsweise in den Printmedien oder den Radiosendungen des Deutschlandfunks beiläufig über Julian Assange berichtet wird, dann sucht man in diesen Artikeln den Link zur Petition für die Freilassung von Julian Assange vergebens! Selbst die interaktive Unterstützung wird Julian Assange verwehrt. Ein Armutszeugnis, das sich die verantwortlichen Chefredaktionen selbst ausstellen. https://assange-helfen.de/

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Mieten-Enteignungs-Volksbegehren als Nebelkerze
mit toxischen Nebenwirkungen für Mieter

Berlin 14.06.2019. Rechtzeitig zur Sommerpause haben die Unterstützer des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in wenigen Monaten 77.000 Unterschriften gesammelt – für die erste Stufe, für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens, wären lediglich 20.000 gültige Stimmen erforderlich gewesen. Die hohe Zahl beweist, dass das Thema explodierender Mieten vielen Menschen in Berlin am Herzen liegt und es nicht schwer gefallen ist, Menschen zur Unterschrift zu bewegen. Doch wofür genau wurde von den Initiatoren inhaltlich geworben? Und wie geht es nun weiter?

Der wichtigste Vorteil von einem Volksbegehren mit einem anschließendem Volksentscheid besteht darin, dass die Bevölkerung selbst über ein Volksgesetz abstimmen kann… Zu berücksichtigen ist lediglich, dass die Rechtsnormen nicht die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte verletzen. Doch diese Frage klärt notfalls das zuständige Verfassungsgericht und weder das Abgeordnetenhaus noch die Regierung noch Gutachter und schon gar nicht die Presse!

Im Fall des Enteignungs-Volksbegehrens sollte jedoch spätestens jetzt auffallen, dass dem Volksbegehren zur Enteignung die wichtigste Grundlage fehlt: Es existiert kein Volksgesetz! Und das hat seine (schlechten) Gründe                weiter (1.Update)


 In eigener Sache zum EU-Rundumschlag
und der Lernresistenz der herrschenden Führungselite

Persönlicher Hinweis / Klarstellung: Als ich über diverse Verteiler anlässlich der Europa-Wahl und der anschließenden Berichterstattung zu einem kleinen Rundumschlag ausgeholt hatte, erreichten mich Rückmeldungen, die sich vor allem über mein abschließendes Fazit über die Lernresistenz der Führungskräfte in Politik und Medien wunderten… Warum ich dennoch überzeugt bin, dass diese Beispiele repräsentativ sind und ich daher für einen anderen, offensiven Umgang mit Entscheidungsträgern plädiere, hängt auch mit meinen Erfahrungen mit dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin zusammen… weiter


 Interessengemeinschaft „Faire Mieten für Alle“
stellt Kernforderungen vor!


 Noch weniger in der Tasche durch das solidarische Grundeinkommen von Michael Müller (SPD) – ein einfaches Rechenmodell

Erwerbslose, die in der Woche 30 Stunden einem sogenannten 1-Euro-Job in Berlin (1,50€) nachgehen, erhalten unter Berücksichtigung des Regelsatzes und der Miete einen Netto-Stundenlohn von 8,66 €, während die Betroffenen, die nach dem solidarischen Grundeinkommen Vollzeit für 1200 € netto arbeiten sollen, nur auf einen Netto-Stundenlohn von 7,69 € kommen. Das ist Lohndumping. Auch weist das Festhalten an der Vollbeschäftigung in die falsche Richtung. In Anbetracht der Tatsache, dass Digitalisierung, Rationalisierung und Automatisierung auch den Dienstleistungssektor immer stärker durchdringen, müssen tragfähige zukunftsorientierte Konzepte der Arbeitszeitverkürzung einen herausragenden Stellenwert erhalten!

Nach Thomas Rudek wird mit dem Modell des solidarischen Grundeinkommen die Bevölkerung vorsätzlich in die Irre geführt, denn „das Grundeinkommen ist generell nicht an sozialversicherungspflichtige, fremdbestimmte Erwerbsarbeit gekoppelt“. Die jetzt neu entfachte Diskussion um ein Grundeinkommen sollte dennoch offensiv genutzt werden, um die Sanktionspraxis abzuschaffen und die Anreize für Hinzuverdienstmöglichkeiten attraktiver zu gestalten. weiter…

s.a.: BGE und soziale Gerechtigkeit – nicht unter der relativen Armutsgrenze!


Schade – auch die NachDenkSeiten machen gegen ein menschenwürdiges BGE mobil – und zwar mit Fake News und Milchmädchenrechnungen

Wenn auch die intellektuelle Mobilmachung gegen das BGE in ihrer inhaltlichen Substanz eher kleingeistig erscheint, so wirkt sie dennoch umso gefährlicher, wenn namhafte Vertreter und Kritiker der Agenda-Politik auf einem Portal präsentiert werden, welches auch von progressiven Kräften in der Regel geschätzt und genutzt wird. Gemeint ist das von Albrecht Müller gegründete Portal der NachDenkSeiten, auf dem sowohl der Bestsellerautor wie ehemalige SPD-Planungschef als auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge sowie Jens Berger gegen das BGE wettern und alle Befürworter des BGE beschuldigen, sie würden einen Abbau des Sozialstaates beabsichtigenweiter


„Mietenexplosion durch Modernisierungsterror“
Tabuthema im Wahlkampf 2017

Säuberungsterrorismus und totalitärer Verdrängungskrieg ist beschlossene Sache für Politik, Massenmedien & gleichgeschaltete Empörungsbewegung

Es ist gerade nach der absehbaren katastrophalen „MietpreisBREMSE“ auffallend, dass das Thema „Mietenexplosion durch Modernisierungsterror“ von all den journalistischen Alphatieren und ihren Gatekeepern in den massenmedialen Leitmedien regelrecht totgeschwiegen wird. Die sozial-demographische Säuberung der Innenstädte scheint für Politik & Massenmedien beschlossene Sache zu sein: Für die High Potenzials unserer elitären Leitkultur scheint der Anblick von Menschen, die von Armut betroffen sind, unzumutbar. Doch nicht nur dieser Personenkreis mit samt seinem Unterbau verfolgt dieses Ziel eines Säuberungsterrorismus bzw. totalitären Verdrängungskrieges. Selbst für die zahlreichen zivilgesellschaftlichen Orgas ist eine Steilvorlage, wie ich sie nun schon seit mehreren Jahren vorschlage, offensichtlich ein Tabu-Thema, nämlich: Jede größere PRIVATE „Investorengruppe“ über den Weg der direkten Demokratie (Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid) durch ein entsprechend eindeutiges wie unmissverständliches Landesgesetz dazu zu zwingen, 30 Prozent der gesamten Bruttogeschoßfläche für sozial Bedürftige zu vermieten – und zwar zu einem Quadratmeterpreis von 5 € pro qm²! Und um der Kasernierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden entgegen zu wirken, sollte diese Regelung auch für diesen Personenkreis um weitere 3 Prozent erweitert werden.

Um es bildlich konkret zu veranschaulichen: Warum sollten beispielsweise in den Neubauten im Berliner Gleisdreieckpark nicht auch Menschen wohnen dürfen, die von Armut betroffen sind.

Die bezahlten sprich korrupten „Bedenkenträger“ werden die üblichen „Argumente“ einwerfen: Das würde angeblich nicht gehen, weil das gesamte Mietrecht durch Bundesrecht geregelt sei. Instrumente der direkten Demokratie würden hier nicht greifen, da mit Volksbegehren und Volksentscheiden nur Sachverhalte gesetzlich geregelt werden können, die in der Zuständigkeit des Landes liegen – so die Plattitüde! Das Gegenteil ist der Fall: Denn das Grundgesetz wie die Landesverfassungen laden durch den Art. 14 des Grundgesetzes (Eigentum verpflichtet) regelrecht ein, dem Thema „Spekulation mit Betongold“ den Riegel vorzuschieben.

Übrigens: Auch was „unsere“ Volksvertreter in den „repräsentativen“1 Parlamenten betrifft, so ist an dieser Stelle vor allem den Vertretern der Opposition vorzuhalten, dass sie ihre juristischen Kontrollinstrumente nicht zum Einsatz gebracht haben. So hätten sie beispielsweise die katastrophalen Neuregelungen der Modernisierungen mit Hilfe einer sogenannten Organklage vor das Bundesverfassungsgericht bringen können. Doch auch dazu ist es bezeichnenderweise nicht gekommen. Statt dessen wird auf Zeit gespielt, wie der Arbeitskreis „Mietrecht neu denken“ des Republikanischen AnwältInnen Vereins (RAV) klar herausgestellt hat2.

1 Fragen Sie doch einmal „unsere“ bzw. „ihren“ Abgeordneten, ob er über Wohneigentum verfügt! Bitte fragen Sie NICHT, ob er oder sie zur Miete wohnt, denn das trifft auf die meisten Abgeordneten zu. So sind ihre Dienstwohnungen in der Regel Mietwohnungen. Aber auf ihre normalen Wohnungen bzw. Häuser trifft das nicht zu. Darum bitte die Frage richtig stellen, sonst werden Sie hinters Licht geführt.

2 s. auch das sehr lesenswerte Positionspapier unter http://www.netzwerk-mieten-wohnen.de/sites/default/files/Mietrechtsreform%202016.pdf

Berlin, d. 6.9.2017


 Innovativ & Progressiv: Wahlprüfstein „Wohnungspolitik und sozial durchmischte Stadt“
Wahlkampf in Berlin 2016 – ein Trauerspiel und Armutszeugnis, dargestellt am Beispiel der Wohnungspolitik

Ob die Rechtspopulisten am kommenden Sonntag ein zweistelliges Wahlergebnis erzielen werden, beschäftigt nicht nur viele bekannte Hauptdarsteller der Berliner Politprominenz. Auch Akteure der Zivilgesellschaft legen ein umtriebiges Verhalten an den Tag, um der AfD den Garaus zu bereiten. Dabei sollte es weniger darum gehen, rechtsradikalen Strömungen den Garaus zu machen, als ihrer Stimmungsmache den Boden zu entziehen. Denn es sind die Ängste und Befürchtungen von vielen Menschen, die von den etablierten Parteien mit professioneller Ignoranz und Arroganz nicht wahrgenommen werden und von den Rechtspopulisten instrumentalisiert werden. Auch die Rolle der Leit- besser: Leidmedien nehmen in dieser auf Verleugnung der sozialen Realitäten ausgerichteten Berichterstattung eine Schlüsselrolle ein. Statt sich auf die völlig überflüssige Burka-Diskussion regelrecht hypnotisch einzuschießen, wäre es dringend erforderlich, die Parteien in die Verantwortung zu nehmen und von deren Repräsentanten Antworten einzufordern: Wo sollen die von Armut betroffenen Menschen wohnen, wenn im unteren Mietpreissegment durch pofitgeile Wohnungsspekulanten eine massive Verknappung des Angebots stattfindet. Und wie sieht es unter den Bedingungen von Industrie 4.0 um die Zukunft des „Arbeitsmarktes“ aus, wenn das Rationalisierungspotential auch auf den Dienstleistungssektor durchschlägt?

Begnügen wir uns in diesem Zusammenhang mit dem Bedürfnis der Menschen nach preiswertem Wohnraum, genauer mit den Ängsten vieler Menschen vor Obdachlosigkeit, weil sie ihre Wohnungen durch steigende Mieten verlieren. Den Antworten der etablierten Parteien fehlt nicht nur jegliche Überzeugungskraft, sie sind vor allem verlogen. Ob Klaus Leder von der Links-Partei oder der SPD-Spitzenkandidat Michael Müller: Sie wollen den öffentlichen Wohnungsbau stärken, wollen privatisierte Wohnhäuser wieder zurückkaufen. Offensichtlich haben diese Experten die verschuldete Haushaltssituation Berlins genauso vergessen, wie sie verdrängt haben, dass weit über 70% des Berliner Wohnungsmarktes privatwirtschaftlich organisiert ist. Um es kurz zu machen: Warum nehmen die progressiven Kräfte sich diesen Bereich nicht vor und regulieren die Mietpreisentwicklung zugunsten der hausgemachten, neoliberalen Armutspolitik? Was spricht beispielsweise gegen eine Berliner landesgesetzliche Regelung, die alle privaten Großinvestoren verpflichtet, 30 % der Bruttogeschoßfläche an sozialbedürftige Menschen zu vermieten und 3 % an Flüchtlinge bzw. Asylsuchende – und zwar zu den angemessenen Unterkunftskosten nach dem SGB II (Hartz IV)? Um es noch deutlicher zu formulieren: Für die genannten Prozentsätze dürfen nicht mehr als 5 Euro für den Quadratmeter in Rechnung gestellt werden, damit sich auch die in Armut gedrängten Menschen das Wohnen in guten, neuen Wohngegenden „leisten“ können. Nun werden einem die neoliberalen Experten kleinkrämerisch vorhalten, dass sich zu diesen Bedingungen in Berlin keine Wohnungen bauen lassen. Vielleicht erweitern diese „Experten“ ihren Horizont und legen ein sozial ausgewogenes Kalkulationsmodell ihren Berechnungen zugrunde: Denn wenn man diese 33 Prozent in die Kalkulation für die gesamte Bruttogeschoßfläche einbezieht, dann werden die Vermögenden und besser Gestellten für ihre Wohnungen etwas mehr berappen müssen, weil durch dieses Art der Kostenkalkulation auch ein Umverteilungseffekt gewährleistet ist. Übrigens ist dieses Modell der Quersubventionierung für viele Großkonzerne gängige Praxis. So finanzieren sie beispielsweise ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung. 

Mit einem solchen Modell einer gelebten sozialen Architektur hätten wir mehrere Ziele verwirklicht: Wir hätten eine sozial durchmischte Stadt, der Staatshaushalt würde nicht durch Wohnungsneubau belastet werden, die freigesetzten Mittel könnten für die Sanierung der Schulen und für andere Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ausgegeben werden, und wir hätten für andere Ballungsgebiete mit Wohnunsnot einen Leuchtturm geschaffen, der zeigt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ nicht eine leere Phrase ist, sondern ein Rechtsgrundsatz, dem sich auch Wohnungsspekulanten beugen müssen.

Berlin, d. 16.09.2016


 Die einzige Antwort auf das Vorhaben des Senats, Volksgesetze (Tempelhofer Feld) auszuhebeln und die Instrumente der direkten Demokratie zu beschneiden, ist ein neues Volksgesetz zum Schutz der direkten Demokratie! Hier erstmals der Entwurf, vorgestellt vom Urheber Thomas Rudek.

Entwurf eines neuen
Volksgesetzes zum Schutz von Volksentscheiden

  1. Änderungen an Volksgesetzen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin [erfordern a) eine 2/3 Mehrheit im Abgeordnetenhaus und] müssen [b)] einer erneuten Volksabstimmung zugeführt werden. *
  2. Die Änderungen treten nur dann in Kraft, wenn die Zahl der gültigen Ja-Stimmen in der neuen Volksabstimmung höher ist als die Zahl von gültigen Ja-Stimmen im Abstimmungsergebnis des ursprünglichen Volksentscheids. Ist das nicht der Fall, ist die erneute Volksabstimmung gescheitert.
  3. In jeder Legislaturperiode kann das Abgeordnetenhaus von Berlin ein Volksgesetz nur einmal einer erneuten Volksabstimmung zuführen. Weitere Novellierungsversuche sind nicht zulässig.
  4. Senat, Abgeordnetenhaus und landeseigene Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften wie aus öffentlichen Mitteln finanzierte privatrechtliche Unternehmen, deren Tätigkeitsfelder im thematischen Zusammenhang mit dem Volksentscheid stehen, müssen ihre Ausgaben und Kosten transparent und übersichtlich zeitnah veröffentlichen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben darf die Ausgaben des ursprünglichen Volksentscheids nicht überschreiten. Die Kostenplanung ist dem Landesrechnungshof zeitnah zur Prüfung vorzulegen. Die Summe der veranschlagten öffentlichen Ausgaben ist den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids zur Verfügung zu stellen, damit diese die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Volksabstimmung finanzieren können. Jede Vertrauensperson des ursprünglichen Volksentscheids kann von seiner Funktion zurücktreten und für sich einen Nachfolger benennen.
  5. Den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids ist bei den Wahlunterlagen für den neuen Volksentscheid (Änderungsgesetz) genauso viel Raum für eine Stellungnahme einzuräumen wie dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.

Die rot markierten Textpassagen stellen Ergänzungen zur ursprünglichen Fassung dar. Konstruktive Ergänzungen werden gerne entgegen genommen und vom Urheber berücksichtigt.

* Voraussichtlich muss diese blau unterlegte und in Klammern gesetzte Textpassage gestrichen werden, da Art. 60 Abs. 1 der Berliner Verfassung festlegt, dass „Gesetze vom Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit beschlossen (werden), soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt“. Warum voraussichtlich? Entgegen ungeprüfter Behauptungen – und dieser Hinweis ist von elementarer Bedeutung – würde das Beibehalten dieser Passage nicht dazu führen, dass bei einer Prüfung dieses Gesetzesentwurfs durch das Berliner Verfassungsgericht der Gesetzestext in seiner Gesamtheit verworfen wird, sondern es würde lediglich diese Textpassage „kassiert“ werden. Es würde also lediglich zu einer Teilnichtigkeit kommen!

Eine Begründung dieses neues Volksgesetzes kann beim Urheber des Gesetzestextes, Thomas Rudek, jederzeit angefordert werden (ThRudek@gmx.de).

s.a. Note 6 – Warum die außerparlamentarische Kritik „Berliner Polit-Stammtische“ an den Senatsplänen zur Änderung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ungenügend ist


TTIP und wie der Global-Player Bertelsmann den Protest gewinnbringend vermarktet und gleichzeitig den Protest systemkonform kanalisiert, dargestellt am Beispiel des Bertelsmann-Buchs „Die Freihandelslüge“, verfasst von Thilo Bode und lektoriert von…

bertelsmann bode pelzigEs geht um neoliberales Krisenmanagement in Zeitalter empörter „Wutbürger“. Die Empörten müssen geleitet und geführt werden, und zwar so, dass der Protestzug der Empörten auf einem Abstellgleis landet. Die neoliberale Rezeptur des Protestmanagements ist einfach: Zunächst wird eine Figur des öffentlichen Lebens auserwählt, die aufgrund ihrer Reputation innerhalb des Bürgerprotests akzeptiert und anerkannt ist. Dann wird ein Buch geschrieben… Exakt diese Rezeptur wurde im Fall des Buchs „Die Freihandelslüge“ von Thilo Bode zur Anwendung gebracht. Als ehemaliger Geschäftsführer von Greenpeace und Gründer von Foodwatch e.V. genießt er im links-alternativen Milieu nicht nur Ansehen, sondern verfügt auch über das notwendige Wissen, wie Proteste „zu managen“ sind. Für den Global-Player, den Bertelsmann-Konzern, offensichtlich genau die richtigen Voraussetzungen, um an Thilo Bode die Idee einer weiteren Publikation zum Thema TTIP heranzutragen. Es ist dem Kabarettisten Frank-Markus Barwasser in seiner Rolle als Erwin Pelzig zu danken, dass er in seiner Talkshow am 14.7.2015 Thilo Bode mit der Frage konfrontierte, warum sein Buch ausgerechnet bei der zum Bertelsmann-Konzern gehörenden Deutschen Verlags-Anstalt verlegt worden sei… (weiter zum Artikel „Die große Desillusionierung oder Beruhigungspillen für die Empörten: Thilo Bode und die Freihandelslüge oder unterwegs im Auftrag des Bertelsmann-Konzerns)


Die Abwicklung Griechenlands als medienpolitisches Experiment oder: Die Neuauflage des „Milgram-Experiments“ in HD von Thomas Rudek

Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen in Deutschland mit den Folgen totalitärer Herrschaftsformen ist der dlf ehrgeiziges privatisierungsprogrammunwidersprochene Führungsstil im deutschen Leitmedium, wie er sich in der regierungskonformen Berichterstattung über die Griechenland-Krise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen niederschlägt, besonders beängstigend. Die Forderungen, dass Griechenland innerhalb weniger Tage „reformkonforme“ Gesetze parlamentarisch durchpeitschen und die Verankerung eines „Treuhandfonds bzw. Privatisierungsfonds“, in dem die öffentliche Daseinsvorsorge verramscht wird, akzeptieren muss, sind auch deshalb furchterregend, weil sowohl diese Vorschläge wie die Vorgehensweise zeigen, wie katastrophal es um das Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis dieser politischen Protagonisten einschließlich der publizistischen Meinungsmacher bestellt ist (s. a. Jannis Skouras vom Funkhaus Europas, der am 14.7. auf Phoenix das lukrative Investment in die Privatisierung der Wasserversorgung betonte – O-Ton Skouras 0:23 Min). Wer ein journalistisches Nachhaken, Insistieren, Intervenieren erwartet, der wartet vergebens und wird enttäuscht. So leichtes Spiel hatten die Vertreter der politischen Leitkultur noch nie, ihre Unterstellungen in Kombination mit demagogischen Stilmitteln durchzusetzen. Besonders auffällig sind die Unterschiede in der Berichterstattung deutscher und anderer Nachrichtenredaktionen: In schweizer und österreichischen Nachrichtensendungen („10 vor 10“ vom SRF und ZIB 2 des ORF-Fernsehens) wie im arte journal fielen die Beiträge zur Griechenlandkrise wesentlich moderater aus, während die Nachrichtenredaktionen des ARD und ZDF eine erschreckend-propagandistische Kommentierung auf unterstem Niveau für angebracht halten. Von einer auch unter Berücksichtigung historischer Altlasten gebotenen Zurückhaltung keine Spur. Entsprechend mager fiel der Informationsgehalt der Beiträge aus.
Worum es bei dem europäischen Experiment in Griechenland ging, hat Alexis Tsipras in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament nur unzureichend auf den Punkt gebracht. Gewiss: Griechenland wurde zum Versuchslabor für eine neoliberale Sparpolitik. Das Besondere an dieser neoliberalen Fallstudie sind die Kontextfaktoren: Zum einen die Einbindung nicht nur in den Europäischen, sondern vor allem in den währungspolitischen Kontext der Eurozone. Zum anderen in den aktuellen zeitpolitischen Kontext. Die medienpolitische und kommunikationspsychologische Fokussierung und Herausstellung in öffentlich-rechtlichen Mediensystem war bzw. ist das eigentliche Experiment: Kann in einem angeblich pluralistisch aufgebauten öffentlich-rechtlichen Mediensystem die Zentrierung auf ein „beherrschendes“ Thema nicht nur gelingen, sondern das Bedeutungspotenzial anderer Brennpunkt- bzw. Krisenthemen längerfristig abgesenkt werden? Und schließlich die wichtigste Funktion der „demokratischen“ Leitmedien, nämlich die Kapitulation einer kritischen Berichterstattung zugunsten einer passiven und aktiven Akzeptanzerzeugung für die Abwicklung Griechenlands. Die totalitäre Durchsendung konstruierter dlf 20150713 Griechenland 2Stereotypen erinnert an jenes Experiment, das in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts noch eines Versuchslabors bedurfte, das aber jetzt im Zeitalter der HD-Television flächendeckend mit jedem Bürger durchgeführt wird: Das „Milgram-Experiment“. Dass die totalitäre Neuauflage dieses Experiments auch die SPD-Fraktion und die Oppositionsfraktion der Grünen erfasst, besser in ihren hypnotischen Bann gezogen hat, wird sich bei der Abstimmung im Bundestag am Freitag zeigen. Voraussichtlich wollen die meisten Volksvertreter das Thema vom Tisch haben und endlich in die Sommerpause (nach Griechenland, um zu prüfen, wie schnell die Mehrwertsteuererhöhung durchgesetzt wird), statt sich mit alternativen Kompetenzen für eine sozial gerechte Lösung in der Euro-Zone auseinanderzusetzen, wie sie bereits 2013 in keinem „linken Kampfblatt“, sondern dem „Handelsblatt“ vorgestellt wurde (s. „IWF-Vorstoß – Angriff auf die Reichen“!

Eine medienkritische Analyse mit O-Tönen zur Berichterstattung über die Griechenland-Krise und weiterführenden Links finden Interessierte unter dem Titel „Die griechische Reformdiskussion in öffentlich-rechtlichen Medien – unprofessionell, verlogen, unverantwortlich! Worum es bei der GREXIT-Debatte wirklich geht.“

Thomas Rudek

Interessengemeinschaft für Demokratie, Bürgerbeteiligung & Transparenz (IG DeBüT).


GREXIT als EXIT aus der „Wertegemeinschaft“?
Akzeptanz durch Massenhypnose bei Maybritt Illner’s “Union der Egoisten – Europas Einheit in Gefahr?”

…Der Blick in das Abendprogramm versprach bei Maybritt Illner interessantes, denn unter dem Obertitel „Union der Egoisten – Europas Einheit in Gefahr?“ waren nicht nur die üblichen Verdächtigen wie Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) eingeladen, sondern auch der Jurist und Insolvenzverwalter Prof. Dr. Paulus. Bereits diese Akzentuierung ließ vermuten, dass es weniger um die „Union der Egoisten“ als um Griechenland und den Grexit ging…
… Unbesprochen blieben auch die geostrategischen Interessen der Global Player auf den Finanzmärkten. Vor allem die USA sehen nach wir vor in der Schaffung eines Euro-Raumes einen gravierenden Stör- und Bedrohungsfaktor, der die Vormachtstellung des Dollar auf den internationalen Finanzmärkten solange infrage stellt, solange der Euro existiert!
Und was die viel beschworene Wertegemeinschaft betrifft, da stellte Schulz klar, dass Ungarn NICHT die Todesstrafe einführt (O-Ton Schulz). Sollten wir – was die laufenden Verhandlungen mit den USA zum Freihandelsabkommen (TTIP) betrifft – hoffen dürfen?… Doch es gibt weitere Gründe, die belegen, dass die USA nicht den Anforderungen einer „europäischen“ Wertegemeinschaft entspricht: a) bis heute haben die USA die UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt nicht unterzeichnet; b) bis heute weigern sich die USA, dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten; und c) bis heute sind die USA nicht bereit, 6 von 8 Normen der International Labor Organisation (ILO) anzuerkennen…

Interesse geweckt? Dann werfen Sie hier einen Blick in / auf Gesagtes und vor allem auf Unerhörtes – wie immer bebildert und angereichert mit Schnappschüssen und O-Tönen aus dieser und anderen Sendungen.


UPDATE: Tabuthema auf deutschen Talk-Bühnen: Atomare Eskalation des Ukraine-Konfikts und die Schlüsselrolle der USA für Maybritt Illner & Co. kein Thema

Während die Berichterstattung über den Flugzeugabsturz einem blindwütigen Aktionismus gefolgt ist, wurde in den öffentlich-rechtlichen Talk-Sendungen über den Ukraine-Konflikt in einer beispiellosen Einseitigkeit berichtet, die einer propagandistischen Mobilmachung gleichkommt. Hierbei ist mehr als auffällig, dass die Schlüsselrolle der USA wie die drohende Gefahr einer atomaren Eskalation des Ukraine-Konflikts totgeschwiegen werden sollen. Selbst nach der jüngsten Drohung Russlands, gegen Dänemark atomare Raketen einzusetzen, wurde das Thema einer atomaren Eskalation von den Printmedien ins lächerliche gezogen (zu viel Wodka getrungen). Alarmierend hingegen fiel die Reaktion des dänisches Ex-Außenministers Uffe Ellemann-Jensen aus, der auf „gigantische Truppenübungen“ der Russen in der Arktis verwies, „einem Gebiet, in dem Dänemark in Form von Grönland vitale Interessen besitzt“ (Zitat SHZ). Dann wird Jensen weiter zitiert: „Auch im Hinblick darauf sollten wir die Äußerungen nicht als Theaterdonner abtun“.
Auch dieses Warnsignal ist  von den Meinungsmachern des Leitmediums nicht aufgegriffen worden. Offensichtlich soll unbedingt verhindert werden, dass die Zivilgesellschaft wachgerüttelt und die Friedensbewegung reanimiert wird und einen Zulauf erhält, der mit dem Protest zum NATO-Doppelbeschluss vergleichbar ist. Damals gab es Großkundgebungen mit über 500.000 Menschen.

Auch in der jünsten Talk-Sendung vom 9.4.2015 zieht Maybritt Illner ihren Stinkstiefel mit Brachialgewalt durch. Unter dem Titel Putin, NATO, Griechenland – Wer spaltet Europa?“ geht es dieser Moderatorin einzig und allein darum, Putin zu verteufeln und die eigentlichen Gefahrenlagen nicht zur Sprache zu bringen. Dabei wurde von der ARD-Monitorsendung nahezu zeitgleich, eine sehenswerte Reportage von Markus Zeidler, Marion Schmickler und Peter Onneken unter dem Titel „Atomkrieg in Europa? Die Rückkehr der nuklearen Gefahr“ ausgestrahlt, in der die aktuellen, bedrohlichen Entwicklungen einer atomaren Eskalation dargestellt worden sind. Die Tabusierung der atomaren Eskalaltion des Ukraine-Konflikts auf den öffentlich-rechtlichen Talkbühnen ist wirklich erschreckend. Gerade vor diesem Hintergrund ist diese ausgezeichnete Reportage von Markus Zeidler, Marion Schmickler und Peter Onneken überfällig. Alle Talk-Redakteure sollten verpflichtet werden, diese Reportage a) zur Kenntnis zu nehmen und b) den Inhalt in der Moderation entsprechend herauszustellen.

Eine von den Wasserbürgern kritische Medienanalyse mit O-Tönen aus Talkshows zum Ukraine-Konflikt finden Interessierte hier (Link). EIne Aktualisierung erfolgt in Kürze.

Polit-Talks eignen sich besonders für eine medienkritische wie sozialpsychologische Analyse, weil sie den Zuschauern durch die unmittelbaren, unverfälschten (nicht geschnittenen) Äußerungen von so genanntern Leistungsträgern bzw. Führungskräften einen Einblick in die psychologische Verfassung dieser Personen  vermitteln. Wie ticken diese Personen? Welches Menschenbild liegt ihren Äußerungen zugrunde? Und können aus diesem kurzem „Blick unter die Schädeldecke“ möglicherweise Schluss­folgerungen abgeleitet werden, was zu­künftig noch zu erwarten ist bzw. ins Haus steht? Abgesehen von den Möglichleiten solcher „Profiling“-Ansätze von Führungskräften liefert auch das Gesamt­arrange­ment einer jeden Talk-Show durch Einspieler, Untertitel etc. Anhaltspunkte einen Einblick zum Verständnis für das, was wir als Rezipienten folgsam denken sollen. Ob die vorgesetzte Kost des Mainstreams wirklich nahrhaft ist oder doch zur geistigen Unterernährung führen soll, muss jeder für sich selbst beurteilen.

ARD strahlt den massiv gekürzten Dokumentarfilm „Die Spur der Troika. Macht ohne Kontrolle“ aus.

troika Titelbild

Am 9.3.2915 hat die ARD um 22.45 Uhr die Dokumentation  „Die Spur der Troika. Macht ohne Kontrolle“ von Arpad Bondy und Harald Schumann ausgestrahlt. Diese sehr sehenswerte Dokumentation wurde aus völlig unverständlichen Gründen um fast 50 Prozent gekürzt. Dass es auch anders geht, bewies arte! Auf diesem Sender wurde die Dokumentation in voller Länge am 24.2.2015 bereits um 21.50 Uhr ausgestrahlt. Besonders erwähnenswert sind die Interviews mit  Thomas Wieser (Präsident der Eurogroup Workig Group), der die Arbeit der Euro-Fianzminster koordiniert, und Albert Jaeger, Repräsentant des IWF in Portugal (O-Ton Interview Schumann – Jaeger).
Der vollständige Dokumentarfilm kann im Netz unter https://www.youtube.com/watch?v=E6aNwBwEm6U gesehen werden.

Profitquelle Wasser – österreichische Talkshow mit Veolia-Pressesprecher und Lügenbold Matthias Kolbeck

Leichtes Spiel hatte Matthias Kolbeck: Auf die Frage, ob man mit Wasser Geld verdienen dürfe, führte Kolbeck zum Vergleich das Beispiel eines Bäckers an. Auch dieser handelt mit Brot als Grundnahrungsmittel gewinnorientiert und niemand hätte etwas dagegen einzuwenden (O-Ton Kolbeck). Richtig Herr Kolbeck, nur dass jeder seinen Bäcker wechseln kann, wenn das Angebot des Bäckers in Preis und Qualität wenig überzeugend ist. Gegebenenfalls kann sich auch jeder sein Brot selbst backen. Letzerem steht im Fall der Wasserversorgung der Anschluß- und Benutzerzwang entgegen. Und im Fall eines natürlichen Monopols steht einem auch der Wechsel zu einem anderen Wasseranbieter nicht zu Verfügung. Selbst der eigene Brunnen und die eigene Kläranlage – selbstverständlich unter Befolgung sämtlicher behördlicher Auflagen – kann in ländlich dünn besiedelten Gebieten nicht in der viel zitierten Eigenverantwortung durchgeführt werden, weil  der Anschluß- und Benutzerzwang jeden Befreiungsschlag vereitelt.
In seiner dreisten Verlogenheit bereits schon wieder amüsant ist Kolbecks Statement zur öffentlichen Verantwortung der Kommunen. Wenn diese freilich die Wasserwirtschaft effizient und „nachhaltig“ für alle durchführen sollen, dann sollten die Kommunen mit der Durchführung am besten private Unternehmen wie Veolia beauftragen (O-Ton Kolbeck), weil diese doch so kompetent und effizient ihre Arbeit verrichten würden. Ob sich hier der Pressesprecher von Veolia als Kabarettist versucht? Schließlich verhält es sich doch so, dass die Kommune formalrechtlich die Verantwortung und vor allem das unternehmerische Risiko hält, während die privaten Anteilseigner als „Dienstleister“ durch Gewinngarantien in geheimen Verträgen maximale Renditen abzocken. Unter solchen „optimalen“ Bedingungen wird dann auch nicht einmal richtig gearbeitet, sondern das Abwassernetz kaputt gewirtschaftet, besser: kaputtgespart. So ist das Berliner Abwassersystem unter der Regentschaft der privaten Anteilseigner kaputtgespart worden (s.u.), so dass jetzt nach der völlig überteuerten Rekommunalisierung jedes Jahr über 100 Mio. € investiert werden müssen. Und da die privaten Anteilseigner bei den Berliner Wasserbetrieben darauf geachtet haben, im Vorstand die Personen für die technische und kaufmännische Leitung zu stellen, kann Kolbeck die Verantwortung für das Versagen auch nicht wie gewohnt auf andere abwälzen!

„Bei der laufenden Inspektion des Berliner Abwasserkanalnetzes wurden bislang 14.000 Schäden festgestellt, die gravierende Folgen haben können. Zu den Gefahren bei Schäden der so genannten Klasse 1A zählen Einsturzgefahr, starker Wassereintritt und Abwasseraustritt… Nach einer Studie der Stiftung Baugewerbe macht sich der Substanzverfall im Abwassernetz auch in der Qualität des Grundwassers bemerkbar. Die Umweltingenieurin Pia Paust-Lassen hat dafür sämtliche verfügbaren Daten zum Berliner Kanalnetz analysiert. Demnach zeigen die Ergebnisse der Messstellen im Innenstadtbereich teils stark erhöhte Werte von Ammonium und Bor, Rückstände aus Fäkalien und Waschmitteln. „Ein Indiz dafür, dass aus schadhaften Kanälen Abwasser austritt und Boden sowie Grundwasser kontaminiert„, folgert die Expertin. Große Teile des Berliner Grundwassers haben auch deshalb laut Europäischer Wasserrahmenrichtlinie keinen „guten chemischen Zustand“ (Quelle:Marode Infrastruktur ist Gefahr fürs Grundwasser Das Millionenleck in Berlins Abwasserkanälen. rbb Abendschau v. 19.12.2014).

Es ist schon peinlich, dass weder Servus-TV-Moderator Helmut Brandstätter noch die Greenpeace-Vertreterin Nunu Kaller der Darstellung von Kolbeck entgegentraten. Für Kaller ist es egal, ob die Wasserversorgung von Privaten oder Öffentlich durchgeführt wird, hauptsache es ist sauber (O-Ton Kaller). Ihr ging es überwiegend um die chemischen und mirkobalteriellen Rückstände. Auf die Bedeutung der Leitfähigkeit des Wassers und den Regulierungsvorstößen der EU ging sie bezeichnenderweise nicht ein (den Link zur Sendung finden Interessierte unter Sehenswertes).


„Die Petition ist nur der Auftakt“

Deutschlandradio Kultur schaltet Nachtgespräche ab – Hörer machen mobil / Gaby Weber (Journalistin) und Werner Rügemer (Publizist) im Gespräch mit Thomas Rudek

zum Gespräch

Pressemitteilung: Start der DLR-Programmreform von Kritik überschattet – Online-Petition für Bürgerbeteiligung erfolgreich gestartet

zur Pressemitteilung

Online-Petition zur Rettung der dlr-Radiosendung „Nachtgespräche 2254“ gestartet. Chefetage will Hörerbeteiligung abschaffen. Doch wir lassen uns weder das Wort nehmen, noch den Mund verbieten!

button-rettet2254Gegen den Willen der Mitarbeiter im Radiosender Deutschlandradio Kultur und trotz umfangreicher Hörerproteste will die Chefetage die Nachtgespräche abschaffen. Jede Nacht – mit Ausnahme der Nacht von Freitag auf Samstag – konnten Hörer zwischen ein und zwei Uhr zu aktuellen Themen ihre Ansichten und Vorschläge, ihre Erfahrungen und Einschätzungen öffentlich mitteilen und zur Diskussion stellen. So konnten sich beispielsweise auch die Wasserbürger mehrmals an den Nachtgesprächen beteiligen und für das Wasser-Volksbegehren die Werbetrommel rühren, Überlegungen zum Ausbau der direkten Demokratie zur Diskussion stellen oder Vorschläge zu einer wirksamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Stichwort SteuerCDs) wie zu anderen Themen darstellen. Mit dieser einzigartigen Form der Mediendemokratie soll jetzt Schluss sein. Um das zu verhindern ist heute von Hörern der Nachtgespräche eine Online-Petition unter der Internet-Adresse http://rettet2254.info/ gestartet worden, die natürlich auch von den Wasserbürgern mit allen Kräften unterstützt und getragen wird. Und wenn jeder nicht nur persönlich unterzeichnet, sondern auch seine Familie, Verwandte, Freunde, Kollegen, Nachbarn von der Bedeutung einer lebendigen Mediendemokratie überzeugen kann, dann werden die Nachtgespräche ganz bestimmt schon bald wieder auf Sendung gehen. Darum mitmachen und andere gewinnen. Der Vorteil: Alle können unterschreiben, auch Kinder, Jugendliche, Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, denn Ohren haben wir alle und was zu sagen auch! Hier geht es zur Online-Petition! Wir freuen uns, dass Sie mitmachen!

Und hier finden Interessierte Hintergrundinformationen zur Abwicklung der Nachtgespräche.


25.5.: Volksentscheid Tempelhofer Feld – Oben ja, unten nein!
Tempelhofer Feld retten, Heuschrecken stoppen!

Die Berliner Regierung behauptet gemeinsam mit den Regierungsfraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses, dass mit einer Randbebauung am Tempelhofer Feld durch kommunale Wohnungbausgesellschaften auch Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte entstehen sollen. Ich erinnere mich an eine Veranstaltung der AG „Soziale Stadt“ der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, auf der Frank Bielka, Vorstandsmitglied der größten Berliner Wohnungsbaugesellschaft Degewo mit 72.000 Wohnungen, sich damit rühmte, dass es der Degewo gelungen sei, in Wedding über 30 Prozent Hartz-IV-Empfänger los zu werden. Kommunaler Wohnungsneubau hat in Berlin schon längst seine soziale Ausrichtung verloren. Gebaut wird exklusiv. Außerdem ist zu erwarten, dass allein durch die geplante  Menge an Neubauwohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete im unmittelbaren Umfeld massiv ansteigen wird. Natürlich brauchen wir bezahlbaren Wohnraum für alle, doch in Anbetracht der Schuldenlast Berlins stellt sich die Frage, ob das Geld nicht für andere Projekte sinnvoller anzulegen ist. Wie dennoch Wohnraum für alle geschaffen werden kann? Wir alle kennen den im Grundgesetz verankteren Grundsatz „Eigentum verpflichtet“. Diesem Grundsatz ist und muss in Ballungsgebieten auch endlich entsprochen werden, beispielsweise durch ein Gesetz, dass alle – auch privatrechtliche organisierte Wohnungsgesellschaften – verpflichtet, mindestens 30 Prozent ihres Wohnungsbestandes an sozial schwach gestellte Menschen zu vermieten – und zwar ohne Ausgleichsansprüche der Wohnungsgesellschaften gegenüber dem Staat. Und damit es nicht bei einer Absichtserklärung bleibt, sind auch entsprechend klare Sanktionen auf den Weg zu bringen.
Abschliessend zum Tempelhofer Feld. Auf einer Veranstaltung des Grünen Abgeordneten Dirk Behrendt konnten wir in Erfahrung bringen, dass die von Senat einberufene Tempelhofer Projekt GmbH jährlich mit drei Millionen Euro ausgestattet wird, um den neoliberalen Masterplan voran zu bringen. Im Vergleich mit den Mitteln der Initiative 100% Tempelhofer Feld erinnert der Volksentscheid an den Kampf von David gegen Goliath. In diesem Zusammenhang folgender Veranstaltungshinweis: Am Mittwoch, 11. Juni 2014 findet von 16.30 bis 18.30 Uhr in der Friedrich-Ebert-Stiftung (Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin) die Veranstaltung „…am Gelde hängt doch alles?“ Offenlegungsbestimmungen, Spenden- und Ausgabebegrenzungen in der direkten Demokratie statt (zur Anmeldung).
Wer am Sonnatg wählen geht, wird mir zwei Gesetzesvorlagen konfrontiert: Dem Volksgesetz der Initiative zum 100 %igem Erhalt des Feldes und dem Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses zur „Rand“bebauung. Die Wasserbürger empfehlen: Stimmen Sie für das Volksgesetz der Initiative mit JA und lehnen Sie den Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen ab, indem Sie NEIN ankreuzen. Übrigens: Wenn beide Gesetzesentwürfe am Quorum scheitern und nicht genügend Stimmen erhalten, ist der Senat der Gewinner, denn dann gilt sein Masterplan weiter! Darum informieren Sie Ihre Nachbarn, Freunde, Kollegen.

Weitere Informationen finden Interessierte unter 100% Tempelhofer Feld: http://www.thf100.de/start.html


Wie Senator Nußbaum, der Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus den Wasser-Volksentscheid mißachten

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Das Wasser gehört wieder den Berlinerinnen und Berlinern. Mit der Unterschrift unter den Vertrag wurde die vollständige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe vollzogen. Damit hat der Berliner Senat den Wunsch des Volksentscheids umgesetzt.“
Diese Darstellung ist nicht nur falsch, sie ist verlogen. Zielsetzung des bisher einzig erfolgreichen Volksentscheids in Berlin war die gerichtliche Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge, um eine kostengünstige Rückabwicklung der Verträge zu erwirken. Zu diesem Zweck hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen gegründet, die in einem Leitfaden aufgezeigt haben, was zu tun ist. Die Fraktion der Piraten haben Prof. Dr. Kirchberg beauftragt, eine Organklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof einzureichen. Prof. Dr. Kirchberg folgte in allen wesentlichen Punkten der Argumentation des AKJ. Die Organklage ist frist gerecht eingereicht worden. Des weiteren laufen auch noch zwei europarechtliche Verfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge, die – initiiert vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen – von Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber der Kommission vertreten werden. Statt den Ausgang der Verfahren abzuwarten und zu prüfen, ob sich durch die Urteile eine Verbesserung der Verhandlungsposition eröffnet, ist Nußbaum in unverantwortlicher Weise vorgeprescht und läßt (auch als Jurist) mit Vorsatz den Wasser-Volksentscheid ins Leere laufen.
„Statt sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung einzusetzen, setzen Nußbaum und das Abgeordnetenhaus alles daran, den Berlinern einen teuren Denkzettel zu verpassen, indem sie die Kosten für die Rekommunalisierung in die Höhe getrieben haben: Unter Berücksichtigung von Zins und Tilgung kostet die investorenfreundliche Rekommunalisierung die Berliner über 1,8 Mrd. €“, so Thomas Rudek, Verfasser und Sprecher des Wasser-Volksentscheids.


Auch Mindestlöhner müssen wohnen – Anmerkungen zur Mindestlohn-Debatte bei Anne Will vom 23.10.2013

Polit-Talks erscheinen vor allem deshalb sehenswert, weil sie den Zuschauern einen Einblick in die psychologische Verfassung so genannter Leistungsträger bzw. Führungskräfte vermitteln. Wie ticken diese Personen? Welches Menschenbild liegt ihren Äußerungen zugrunde? Und können aus diesem kurzem „Blick unter die Schädeldecke“ möglicherweise Schluss­folgerungen abgeleitet werden, was zu­künftig noch zu erwarten ist bzw. ins Haus steht? Doch abgesehen von den Möglichleiten solcher „Profiling“-Ansätze von Führungskräften liefert auch das Gesamt­arrange­ment einer jeden Talk-Show Anhaltspunkte zum Verständnis für das, was als politische Kultur zu verstehen ist…

zum vollständigen Artikel


Berliner Morgenpost: Wasser soll in Berlin 13 Prozent billiger werden

„Die Berliner sollen vom Rückkauf der Wasserbetriebe profitieren. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) plant eine Preissenkung ab Januar 2014. Das Land verzichtet auf eine Gewinnausschüttung…“

Zum Artikel von Jens Anker (Berliner Morgenpost)


Anmerkungen zur Wahl / Endlich: Organklage der Priaten gegen die Berliner Teilprivatisierungsverträge im Netz

Lange genug hat es gedauert! Und es ist traurig genug, dass die Wasserbürger sich genötigt sahen, auf mehreren Veranstaltungen die Vertreter der Berliner Piraten energisch darum zu bitten (diplomatisch formuliert), die Organklage von Prof. Kirchberg transparent und für alle lesbar ins Netz zu stellen. Jetzt endlich ist die Organklage, die bereits im April beim Verfassungsgerichtshof von Berlin eingereicht wurde, seit dem 3.9. ins Netz gestellt und alle können sich selbst davon überzeugen, dass Prof. Kirchberg zahlreiche Argumente aus dem Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge nicht nur übernommen, sondern diesen Argumenten nichts hinzuzufügen hat. Da fragt man sich, warum die Piraten nicht das kostenfreie Angebot von Rechtsanwalt Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei angenommen haben, statt Prof. Kirchberg mit 35.000 € fürstlich dafür zu entlohnen, dass er sich der Argumentation des AKJ bedient… mehr


Sehenswert: Promised Land“ – kein Blut, keine Actionszenen, und Promised Landdennoch spannend bis zur letzten Minute: Ein Spielfilm nicht nur über Erdgasgewinnung durch Fracking, sondern um den Kampf einer noch viel wichtigeren Ressource: Wie wahr sind die Informationen, auf deren Grundlage wir entscheiden? Oder anders formuliert: Wie leicht sind wir manipulierbar und treffen voreilig Entscheidungen auf Grundlage fehlender und falscher Informationen. Ein Film, der Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren wollen, die Augen öffnet.

Und ganz aktuell ein Beitrag des Weltspiegels (ARD) mit dem Titel: „Großbritannien: Fracking? Nein, danke! Ein Dorf geht gegen Regierungspläne auf die Barrikaden“

„So manche Entgleisung rettet vor der schiefen Bahn“
Elazar Benyoetz


UPDATE 2: Aktuelle Infos zum Berliner Kampf ums Wasser im Info-Radio Berlin – Oliver Rehling im Gespräch mit Thomas Rudek

Die zahlreichen Nachfragen zu dem Gespräch, das Oliver Rehlinger dankenswerter mit mir über den Berliner “Kampf ums Wasser” führte und in dem deutlich wurde, dass der Kampf leider auch „intern“ an vielen Fronten verläuft,  veranlassten mich zu folgenden ergänzenden und klarstellenden Anmerkungen, die verdeutlichen, dass die Wassertische und die Wasserbürger nicht die gleichen Ziele verfolgen! Dass auf gegnerischen Druck entfernte Interview ist mir dankenswerter Weise von Mitarbeitern des Info-Radios zur Verfügung gestellt worden und nicht der Zensur zum Ofper gefallen!

LINK

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Weltwassertag 22.3.: Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) hat Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge  fertig gestellt!

Die UNESCO hat in diesem Jahr den Weltwassertag am 22.3. unter das Motto „Zusammenarbeit“ gestellt. Da paßt es terminlich, dass es den Juristen des AKJ gelungen ist, die Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge fertig zu stellen. In einem offenen Brief werden die Abgeordneten um Gesprächsangebote gebeten, damit ihnen die Organklage vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann. So viel sei an dieser Stelle schon einmal verraten: Die Organklage ist so verfasst, dass den Verfassungsrichtern sehr weitgehende Spielräume eröffnet werden, um über die offenen Rechtsfragen abschließend zu urteilen. Wir bedanken uns bei den Juristen des AKJ und sind gespannt, ob die Berliner Abgeordneten das Angebot zur Zusammenarbeit aufgreifen, damit die Teilprivatisierungsverträge endlich der längst überfälligen gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden.

LINK zur PM
LINK zum offenen Brief an die Abgeordneten


Erfrischend und unterhaltsam sind die Anmerkungen des Lebensmittelexperten Udo Pollmer zum virtuellen Wasserverbrauch vom 2.3.2013 in der dlr-Reihe „Mahlzeit“

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Berliner Morgenpost vom 22.2.2013: „Veolia will Berlin Anteile an Wasserbetrieben verkaufen – Die Franzosen sind bereit, sich von 15 Prozent zu trennen, wollen aber zusätzliche Aufträge. Aber auch ein Totalrückzug ist möglich.“ Von Joachim Fahrun

zum Morgenpost-Artikel von Joachim Fahrun


Von der Abendschau in die Tagesthemen = Vom Regen in die Traufe?

Nein, dieses Mal ist an der Berichterstattung der rbb-Abendschau wenig zu kritisieren. Die zentrale Botschaft ist gut herausgestellt, während der Bericht in den Tagesthemen (ARD)…


Rückblick auf Urania-Veranstaltung: Organklage totgeschwiegen – Lederer will zwei Jahre nach dem Volksentscheid immer noch nur „seriös“ prüfen

Schade: Wenn eine mit hochkarätigen Persönlichkeiten besetzte Veranstaltung stattfindet, die von einem der beiden Wassertische in der Urania organisiert wurde, dann hätte eigentlich eine zielgerichtete Gesprächsführung erwartet werden können, die vor allem ein Anliegen verfolgt: Die Verträge und die Möglichkeiten ihrer gerichtlichen Anfechtung in den Mittelpunkt des Gesprächs zu stellen. Und genau das ist nicht geschehen! Nach zwei Input-Referaten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Siegfried Broß und des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundeskartellamts Dr. Kurt Stockmann gab es für das anwesende Publikum nur die Möglichkeit einer Rückfragenrunde. Anschließend gaben die drei Vertreter der Oppositionsfraktionen ihr Stelldichein, um dort neben unverbindlichem vor allem ihre Absicht darzustellen, mit einer Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz vorzugehen. Schön und gut, nur dass eine Normenkontrollklage sich lediglich gegen das Betriebegesetz richtet, und nicht gegen die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – oder anders formuliert: Eine Normenkontrollklage hätte die Opposition schon längst einreichen können. Immerhin antwortete Prof. Broß auf eine Publikumsfrage sehr eindeutig: „Ob Prof. Broß ein einziger Präzendenzfall bekannt sei, mit dem es gelungen ist, über eine Normenkontrollklage gegen ein Gesetz auch privatrechtliche Verträge zu Fall zu bringen?“ Broß verneinte und verwies ausdrücklich darauf, dass es gut wäre, in die Länderverfassungen Verordnungsermächtigungen einzubauen, in denen materielle Parameter für die Gestaltung der Verträge rechtsstaatlich definiert werden.
Halten wir fest: Eine Normenkontrollklage wird an der Rechtsgültigkeit der Verträge nicht das Geringste ändern. Halten wir des Weiteren fest: Auch die Vertreter der Oppositionsfraktionen lassen auch zwei Jahre nach dem Volksentscheid keine Anstrengungen erkennen, mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht gegen die Verträge zu klagen – und das, obwohl der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ), vertreten durch RA Olav Sydow und die Volljuristin Sabine Finkenthei, sich zur kostenfreien Vertretung einer Organklage mehrmals bereit erklärt hat. Die Scheinheiligkeit kennt keine Grenzen.

Zum Veranstaltungshinweis „Wasser, Gas, Strom… Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist“.
In einem 11-minütigem Interview auf Info-Radio am 3. Jan. hat Prof. Dr. Dr. Broß auch Argumente des „Arbeitskreises unabhängiger Juristen“ (AKJ – Leitfaden zur Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung) aufgegriffen, so dass sich der AKJ auch durch diesen namhaften Prominenten bestätigt fühlen kann.

Zum Artikel „Wasserkampf geht juristisch weiter“ v. Martin Kröger (ND) und einem Wasserbürger-Kommentar

Zum Info-Blatt „Kurz & Bündig: Was ist geschehen und was nicht“ (PDF)
(verteilt während der Veranstaltung in der Urania) :


Am 13. Januar wurde In einem 2-stündigen Radio-Gespräch am Beispiel einer neuen Partei mit dem provokanten Namen „Die NEIN-Partei“ leidenschaftlich über die Vorzüge der direkten Demokratie und die Grenzen der Parteien-Demokratie diskutiert. Auch die Eignung der direkten Demokratie beispielsweise zur Durchsetzung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) wurde erörtert. Im Zusammenhang mit der immer wiederkehrenden Schlüsselfrage der Finanzierung verwies Thomas Rudek auf die hörenswerte dlf-Reportage „Vollgeld statt Buchgeld“. Diese Sendung eröffnet nicht nur neue Perspektiven zur Finanzierung von Rekommunalisierungsvorhaben oder von alternativen Gesellschaftsmodellen wie dem BGE, sie führt die Finanzkrise auch auf ihren Ursprung zurück! Die Reportage steht auch nach der Ausstrahlung als Podcast zur Verfügung (Kategorie: Hörenswert und Archivierungswert).


02.01.2013 PM Schiedsverfahren unterspült Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts / Staatssekretärin Sudhof schließt Schiedsverfahren mit einem Streitwert von 280 Mio. € nicht aus!

LINK zur PM


PM Billig abgespeist: Rückerstattung überhöhter Trinkwasserpreise statt Non-Profit beim Lebensmittel Nr. 1!

… In der Berichterstattung wird der Blick der Leserschaft auf eine Entlastung der Berliner in Höhe von 60 Mio. € gerichtet, während die Höhe der tatsächlichen Gewinne zu Lasten der Verbraucher und Gewerbetreibenden unterschlagen wird: Nach Angaben der Senatsverwaltung zur Mittelfristplanung der Gewinnabführung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Mai dieses Jahres ist für die Jahre 2012 und 2013 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 427 Mio. € beabsichtigt!
Würden sich die politisch Verantwortlichen zum Non-Profit-Prinzip durchringen und sich von der Gewinnerwirtschaftung bei der Wasserver- und –entsorgung verabschieden, dann hätte das bei der Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels des Senats eine Entlastung in Höhe von knapp 100 Euro für jeden Berliner zur Folge! …

LINK zur vollständigen PM


Wasser-Volksentscheid auf dem Prüfstand
Der Schriftsteller Ingo Schulze im Gespräch mit der Juristin Sabine Finkenthei und dem Verfasser des Volksgesetzes Thomas Rudek

LINK zum Gespräch


Vorsicht! Wasserbürger warnen vor irreführenden Schlagzeilen

Wer einen Blick in die Presse wirft, der sollte seinen Augen nicht trauen: In Schlagzeilen wird der Eindruck vermittelt, dass die Berliner Wasserpreise um 15% sinken werden. Richtig ist, dass sich die angekündigte „langfristige“ Preissenkung nur auf das Frischwasser bezieht. Bezogen auf den Gesamtwasserpreis (Abwaser, Regenwasser, Grundwasserentnahmeentgelt etc.) wird der Gesamtwasserpreis allerhöchstens um 6% abgesenkt werden. Die angekündigte Zustimmung der Regierungsfraktionen zu dem vom parteilosen Finanzsenator Nußbaum vorgelegten überteuerten Rückkaufvertrag der RWE-Anteile wird  überhaupt nicht kritisch hinterfragt. Hier der LINK zur Wasserbürger PM.


28. August 2012: Finanzsenat verhindert Rückabwicklung
Finanzsenat will Preisanpassungsklausel für den Fall einer gerichtlichen Nichtigkeitsfeststellung der Teilprivatisierungsverträge verhindern und fordert Abgeordnete in einer unglaublichen Stellungnahme auf, keine Diskussion um die Vorzüge einer kostengünstigen Rückabwicklung zu führen. Wasser-Bündnis widerlegt Argumentation des Senats und beharrt auf einer Preisanpassungsklausel.

LINK zur Pressemitteilung vom 30.08.2012
LINK zum Wortlaut der Stellungnahme des Finanzsenats vom zurückliegenden Wochenende

LINK zum Antwortschreiben unseres Wasser-Bündnis v. 28. August 2012

17. August 2012: Teurer Rückkauf oder günstige Rückabwicklung?
Die Sommerpause ist vorbei. In Kürze entscheidet das Berliner Parlament über den Rückkauf der RWE-Anteile an der BerlinWasser Holding AG. Anlass für den Bund der Steuerzahler (Berlin), den Verband Deutscher Grundstücksnutzer, den Arbeitskreis unabhängiger Juristen und den bekannten Schriftsteller Ingo Schulze (Akademie der Künste) wie die Wasserbürger sich mit einem gemeinsamen offenen Brief an die Berliner Abgeordneten zu wenden. In dem Brief werden den Abgeordneten Vorschläge für alternative, günstigere Berechnungsmodelle vorgestellt, die vor allem eines zeigen: Die Rekommunalisierung ist günstiger zu haben, viel günstiger!

Link zum offenen Brief an die Abgeordneten
Link zur Pressemeldung
Link zur Pressemeldung des Bunds der Steuerzahler Berlin


Rückblick: Nach dem Volksentscheid – Was ist geschehen?

– tv-Berlin Stadtgespräch: „Quo Vadis Berliner Wasser – wie sinnvoll ist der Rückkauf der Wasserbetriebe?“ (19.6.2012) (Link)
– Warum ein Organstreitverfahren von zentraler, strategischer Bedeutung für eine kostengünstige Rekommunalisierung ist. Ein Hintergrundgespräch mit Rechtsanwalt Olav Sydow und Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen. (Link)
– Was hat die Offenlegung gebracht und wann werden die Wasser-Verträge zu Fall gebracht? Ein telegraph-Interview mit Thomas Rudek (Verfasser des Volksgesetzes) (Link)

– Wassertisch setzt Desinformationspolitik durch gezielte Falschinformationen fort (Link)

– Zur chronologischen Übersicht (Link)

Der Blick nach vorn: Rekommunlisierung – Die Zukunft der Wasserversorgung in Berlin: Rückkauf oder Enteignung? Zeit für einen Tabubruch! (LINK)


RWE will raus: Kein Rückkaufvertrag ohne Vorbehaltsklausel und Preisanpassungsklausel / Schiedsgericht entscheidet über 340 Mio. €

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, der Bund der Steuerzahler in Berlin, der Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin haben gemeinsam mit dem Arbeitskreis unabhängiger Juristen und den Wasserbürgern am 27.6.2012 erneut an den Finanzsenator mit einem zweiten offenen Brief appelliert, bei dem Rückkaufvertrag auf wichtige Details zu achten. Auch ist ein Antrag auf Offenlegeung der Schiedsvereinbarung auf Grundlage des IFG und des Volksgesetzes gestellt worden. Es geht bei dem Schiedsverfahren um einen Streitwert in Höhe von 340 Mio. €.
– Zum zweiten offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum (Link)
– Zur Pressemitteilung (Link)
– Zum Kommentar (Link)
– Zur Presseschau(Link)

Worum es nach dem Volksentscheid geht: Wasserverträge gerichtlich anfechten!
Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof – RA Sydow bestätigt: Kein Prozesskostenrisiko für klagebereite Abgeordnete

Es geht um die gerichtliche Anfechtung der skandalösen Wasserverträge. Aufgrund der „außerordentlichen Bedeutung“ eines Organstreitverfahrens und der „hohen Erfolgsaussichten“ hat sich Rechtsanwalt Olav Sydow schriftlich bereit erklärt, auf Basis eines Erfolgshonorars die Organklage zu erarbeiten. Herry Sydow hatte gemeinsam mit Frau Finkenthei vor dem Sonderausschuss nicht nur den Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen dargestellt, sondern auch die Argumente des Gegengutachtens vom Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes entkräften und widerlegen können.
Mit der vorliegenden schriftlichen Auskunft von Rechtsanwalt Sydow (Link) steht fest, dass klagebereite Abgeordnete kein Prozesskostenrisiko im Fall einer Organklage tragen.
In der aktuellen Stellungnahme von Rechtsanwalt Olav Sydow werden auch die Argumente des vom Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienst (WPD) erstellten Gutachten berücksichtigt und widerlegt. Der WPD wurde vom Sonderausschuss beauftragt, den Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zu begutachten.

Sonderausschuss – Jetzt wird es ernst: Gutachterstreit AKJ gegen WPD

Die 9. Sitzung des Sonderausschusses im Abgeordnetenhauses zur Prüfung der Privatisierungsverträge hat am Freitag, d. 08. Juni um 12:00 Uhr stattgefunden! ANGEHÖRT wurden die Volljuristin Sabine Finkenthei und der Berliner Rechtsanwalt Olav Sydow vom ARBEITSKREIS UNABHÄNGIGER JURISTEN (AKJ), die den Leitfaden zur Anfechtung der Wasserverträge vorstellen konnten! Kurz zuvor hat auch der Wissenschaftlichen Parlamentarische Dienst (WPD) sein Gegengutachten vorgelegt. Wie nicht anders zu erwarten war, vertritt der WPD eine andere Rechtsauffassung als der AKJ. In der Anhörung konnten RA Sydow und Frau Finkenthei die EInwände des WPD entkräften bzw. widerlegen. Die Stellungnahme von RA Sydow finden Interessierte hier. Aufgrund einer aktuellen Erkrankung wird die Stellungnahme von Sabine Finkenthei nachgereicht.

Veolia gegen RWE (Gz – 99 O 50/12 ) (Link)

Sonderausschuss 11.5.: Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife – Alles andere als wasserdicht! (Link)

Verkaufsverhandlungen RWE – Land Berlin: Weder „Verhandlungsfortschritt“ (Tagesspiegel) noch „Durchbruch“ (WELT), sondern haushaltspolitisches Fiasko und profitabes Geschäft für RWE-Konzern (Link)

Juristischer Argumentationsleitfaden beweist: Berliner Wasserverträge sind nichtig – Abgeordnete stehen in der Pflicht, ein Organstreitverfahren einzuleiten – Normenkontrollklage hingegen ändert nichts an den Verträgen! (Link)

Nur ein Tropfen auf den heißen Stein:
Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt ist kein Ersatz für die gerichtliche Anfechtung der Privatisierungsverträge (Link)

Wasser-Verträge verstoßen gegen EU-Recht: Erste juristische Schritte gegen Geheimverträge eingeleitet (Link)

Interview mit Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (Link)

Wasserbürger stellen klar:

Über den Niedergang des politischen Journalismus wurde nicht nur am 25. Nov. letzten Jahres im Deutschlandfunk diskutiert, sondern als Beleg lässt sich auch Berichterstattung über das Vorgehen des Bundeskartellamts gegen die Wasserpreise anführen. Nicht nur, dass die möglichen Rechtsfolgen des Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge mit keinem einzigen Wort erwähnt werden. Darüber hinaus krönt Sebastian Heiser von der taz den ehemaligen Wirtschaftssenator Harald Wolf zum Sieger des Kampfes gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. DAS IST NUN WAHRLICH DAS ALLERLETZTE! Daher sollten sich alle Unterstützer des Volksentscheids nicht in die Irre führen lassen: Nicht das Bundeskartellamt, das ohnehin nur die Trinkwasser-, nicht aber die wesentlich höheren Abwasserpreise (von den anderen Preistreibern bei unseren Wasserkosten ganz zu schweigen) kontrolliert, ist die Lösung. Auch nicht die umstrittene Rechtsmeinung von Harald Wolf, der seine Vertragsinterpretation jetzt nach der Wahl nicht einmal vor dem geheimen Schiedsgericht verteidigen kann, weil er nicht mehr im Amt ist, ist die Antwort. Wer die Teilprivatisierung rückgängig machen will, der sollte die Idee des Organstreitverfahrens aufgreifen und  den Kontakt zum Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufnehmen (Kontakt: Sabine Finkenthei, S.Finkenthei@gmx.de, Tel.: 030 / 693 08 42 (AB))


Hintergrundinfos zum Volksentscheid: warum, wieso, weshalb

Seit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind die Wasserpreise drastisch gestiegen! Wussten Sie, dass allein im Geschäftsahr 2009 270 Millionen Euro aus unseren Taschen herausgepumpt worden sind und in die Taschen des Stromriesen RWE und des „Dienstleisters“ Veolia und des Landes Berlin geflossen sind? ÜBER 270 MILLIONEN € an „Gewinnen“ (unsere Kosten) allein in einem Jahr! Doch es kommt noch schlimmer: Seit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind die Wasserpreise um 35 % gestiegen. Und im internationalen Städtevergleich zahlen wir mit die höchsten Wasserpreise.
Seit dem Februar diesen Jahres wissen wir dank Ihrer Unterstützung und der vieler anderer Berliner, wie in Berlin mit dem Wasser äußerst profitable Geschäfte auf unsere Kosten gemacht werden. Über 660.000 Berliner sind am 13. Februar in das zuständige Wahllokal gegangen und haben für ein Gesetz zur Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden gestimmt, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung entstanden sind. ÜBER 660.000 Berliner haben gezeigt, was von Geheimhaltung zu halten ist: Nichts, aber auch gar nichts.
Wenngleich noch nicht alles veröffentlicht ist, so kennen wir aufgrund der bisher veröffentlichten Rechtsdokumente unterdessen einige der Ursachen und Tricks für die hohen Wasserpreise: Mit vertraglich vereinbarten Gewinngarantien, veränderten Abschreibungsmethoden und dubiosen Kostenstellen sind die Wasserpreise in die Höhe getrieben worden. Auch die aktuellsten Nachrichten über die Abzocke durch zu große Wasserzähler lassen die kriminelle Energie erkennen, mit der wir Bürger und Verbraucher zur Kasse gebeten werden.
Was die bisher veröffentlichten Rechtsdokumente betrifft, so kann sich jeder vorstellen, dass die kritische Überprüfung von mehr als 1000 Seiten zeitintensiv ist, denn schließlich ist die Überprüfung die Voraussetzung, damit auch juristische Schritte gegen die Verträge nicht nur eingeleitet werden können, sondern diese auch erfolgreich verlaufen. Außerdem berühren die Verträge verschiedene Rechtsgebiete, so dass dies allein von einer Person kaum zu bewältigen ist. Der Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge von Anfang an unterstützt hat, ist es dankenswerter Weise gelungen, 10 Kollegen zu finden, die sich an der Prüfung beteiligen – und alle arbeiten in ihrer Freizeit auf rein ehrenamtlicher Basis. Unterdessen konnten bereits basierend auf der Arbeit auch erste juristische Schritte eingeleitet werden. Weitere Schritte werden folgen. Für die kontinuierliche Arbeit danken wir allen Mitwirkenden des Arbeitskreises ausdrücklich und wünschen für die Arbeit nur das Beste!
Übrigens: Aus den bisher veröffentlichten Dokumenten ging bereits hervor, wie viel Geld die politisch Verantwortlichen für die Durchführung der Teilprivatisierung an Kanzleien und andere „Berater“ bezahlt haben: Über 16 Millionen DM. Und was geben unsere Volksvertreter jetzt aus, um die Verträge anzufechten? Nichts. Es liegt an uns, die Kastanien aus dem Feuer oder besser das „Kind“ aus dem teilprivatisierten Brunnen zu holen.
Wie wir die Teilprivatisierung beenden können? Da stehen uns mehrere Wege offen. Schauen Sie hier!

und weitere Hinweise

Sehenswertes & Erhellendes: Vortrag des Statistikers Prof. Bosbach über die Privatisierung der Altersvorsorge („Die Instrumentalisierung der Zukunftsangst“)
30 Mrd. € mehr könnten nach Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft im Staatssäckel sein, ohne Berücksichtigung der Milliarden, die in der Schweiz und in anderen Steueroasen liegen.
Zu dem dlf-Feature: Zurückgepfiffen – Gefährden Steuerfahnder den Wirtschaftsstandort Deutschlands? vom Dienstag, 10. April 19.15 Uhr

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